Landwirtschaftliche Buchstelle

Landwirtschaftliche Buchstelle

Als Landwirtschaftliche Buchstelle unterstützen wir Sie in allen Fragen der landwirtschaftlichen Buchhaltung, einem sehr wichtigen Teilbereich aus unserem gesamten Leistungsspektrum. Steuerberater Ulrich Neuhäuser ist berechtigt die Berufsbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu tragen.

Unsere Leistungen im Bereich der landwirtschaftlichen Buchstelle:

– Erstellung von landwirtschaftlichen Buchführungen mit Mengen- und integrierter Anlagenbuchführung

– Erstellung von landwirtschaftlichen Abschlüssen entsprechend den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)

– Rechnungswesen, Steuerberatung, Wirtschafts- und Finanzplanung, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau

– Beratung bei Reinvestition von Veräußerungsgewinnen und Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG unter Ausnutzung der speziellen Möglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

– Erstellung betriebswirtschaftlicher Abschlüsse für die Gewährung zinsverbilligter Mittel

– Zurverfügungstellung aller Buchführungsdaten zur Auswertung von Betriebszweigabrechnungen der Landwirtschaftskammer

– Steuerliche Planung der Erbfolge unter Ausnutzung der speziellen Freibeträge für die Abfindung weichender Erben und den Hofnachfolger gemäß dem speziellen Erbrecht (Höfeverordnung) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

– Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)


Wir betreuen alle Sparten wie …

– Baumschulen

– Milchviehbetriebe

– Ackerbetriebe

– Mastbetriebe

– Geflügelhaltungsbetriebe

– Rinder- und Schweinezucht

– Saatgutvermehrung

– Obst- und Gemüseanbau

… und viele mehr