ELStAM um ein Jahr verschoben
Der im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich und wird in einem späteren BMF-Schreiben bestimmt.
Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1.11.2012 mit Wirkung zum 1.1.2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.
Durch diese Verzögerung besteht der Übergangszeitraum nach § 52b Abs. 1 EStG im Kalenderjahr 2012 fort.
ELStAM um ein Jahr verschoben
ELStAM: Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem 1.1.2013 (BMF)
Vorausgefüllte Steuererklärung: Fiskus öffnet den Weg
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird die vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt. Dann können Bürger ihre gespeicherten,






