Vorausgefüllte Steuererklärung: Fiskus öffnet den Weg
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird die vorausgefüllte Steuererklärung
eingeführt. Dann können Bürger ihre gespeicherten Steuerdaten
elektronisch abrufen, die Angaben vervollständigen und die
Erklärung dann über ihren Computer absenden. Das haben die Finanzminister
von Bund und Ländern am 22.06.2011 in Berlin beschlossen.
Die elektronische Steuererklärung – kurz ELSTER – ist mit mehr als 100
Millionen Datenübermittlungen jährlich schon heute eine wichtige
Erleichterung bei der Erstellung der Steuererklärung für Bürger und
Verwaltung. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung als elektronische
Ausfüllhilfe setzt ELSTER jetzt zu einem weiteren digitalen Quantensprung
an, meint das Bayerische Finanzministerium zu dem Vorhaben.
Neben dem einzelnen Bürger hat dann auch sein bevollmächtigter
Steuerberater Zugang zu den Datentöpfen der Steuerverwaltung. Die
vorausgefüllte Steuererklärung wird freiwillig sein und datenschutzrechtlichen
Anforderungen entsprechen.
Das Finanzministerium aus Thüringen verspricht, dass die vorausgefüllte
Steuererklärung den Service für diejenigen verbessern soll, die
eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Zeitaufwand wird verkürzt
und bringt somit eine spürbare Vereinfachung. Frühestens 2013 können
Bürger und auch kommerzielle Anbieter diese neue Dienstleistung
nutzen. In der vorausgefüllten Steuererklärung können die Daten automatisch
in die Steuererklärung übertragen werden, die über die elektronische
Lohnsteuerkarte bereits zur Verfügung stehen. Angaben über
die Person, Steueridentifikationsnummer, die Fakten über Lohn- und
Entgeltersatzleistungen, Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung
und ähnliches sind dann bereits dort eingefügt, wo sie in der
elektronischen Steuererklärung auch stehen müssen. Der Steuerzahler,
der dieses Verfahren nutzt, muss dann die Angaben kontrollieren
und kann noch Ergänzungen vornehmen, beispielsweise über außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten.
Dieses Vorhaben entspricht dem Servicegedanken und bedeutet einen
großen Schritt hin zur elektronischen Steuerverwaltung, so die Verlautbarungen der Finanzministerien. „Mit der vorausgefüllten Steuererklärung soll das Rätselraten, wo eine Angabe in der Steuererklärung
zu stehen hat, in vielen Fällen ein Ende haben. Gerade für Menschen,
die wenig mit Verwaltung zu tun haben, sei die Steuererklärung ein immer
wiederkehrendes Projekt, das man gerne vor sich herschiebt. Mit
diesem neuen Service kommt die Verwaltung diesen Bürgern entgegen
und schafft auch größere Akzeptanz für die elektronische Übertragung.“
Immerhin gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung bereits in 15 Industrienationen.
Die Erfahrungswerte zeigen, dass der bürokratische
Aufwand durch ein solch modernes Verfahren erheblich reduziert werden
kann.
Neuregelung ab 2012: Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen
Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden.
Steuerbescheide erst ab Mitte März 2012 möglich
Im Jahr 2012 können die Finanzämter erst frühestens im März die ersten Steuerbescheide versenden.






