Keine steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen bei Neubau
Hintergrund: Steuerpflichtige erhalten eine steuerliche Ermäßigung für den Handwerkerlohn bei Renovierungs- Erhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten (eigenen oder angemieteten) Wohnung. Die Ermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten incl. Mehrwertsteuer und ist auf einen Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen beschränkt.
Streitfall: Ein Ehepaar erwarb 2008 ein Grundstück und ließ darauf ein Haus errichten. Im November 2008 wurde eine Küche in das Haus eingebaut. Die Kosten für die Einbauküche beliefen sich auf 9.450 €; hiervon entfielen nach einer Schätzung des Ehepaares 25 % (ca. 2.300 €) auf den Werklohn für den Einbau. Ende 2008 wurde das Haus fertiggestellt und von dem Ehepaar selbst genutzt. In der Einkommensteuerklärung 2008 machte das Ehepaar den geschätzten Lohnkostenanteil für den Einbau der Küche als begünstigte Handwerkerleistung geltend.
Entscheidung: Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht erkannte die Einbaukosten nicht als steuerlich begünstigte Handwerkerleistungen an und wies daher die Klage ab:
Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit einem Neubau erbracht werden, sind nicht begünstigt.
Im Streitfall bestand ein solcher Zusammenhang mit einem Neubau. Die Küche wurde im November 2008 eingebaut, und die Fertigstellung des Hauses erfolgte im Dezember 2008. Es kommt nicht darauf an, ob die Einbauküche auch woanders hätte eingebaut werden können und ob es sich bei den Kosten für die Einbauküche um Herstellungskosten oder aber sonstige Kosten handelt.
Hinweise: Die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach Aufwendungen für die private Lebensführung steuerlich nicht abgesetzt werden dürfen; insoweit kommt eine Auslegung über den Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift hinaus nicht in Betracht. Seit dem 1. 1. 2011 gibt es für alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird, keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen mehr. Neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank betrifft dies auch Förderprogramme wie „Altersgerecht umbauen“, die Förderung energetischer Renovierung oder vergleichbare Programme der Länder oder Kommunen.
Neuregelung ab 2012: Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen
Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden.
Steuerbescheide erst ab Mitte März 2012 möglich
Im Jahr 2012 können die Finanzämter erst frühestens im März die ersten Steuerbescheide versenden.






